Erneut neue Regelungen für den Besuch des EIS
Aufgrund der am 12.01.22 in Kraft getretenen Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung SH gilt ab dem 12.01.22 im Elbe-Ice-Stadion 2G+ (geimpft oder genesen mit negativem Testnachweis. Der Testnachweis kann entfallen, wenn eine Auffrischungsimpfung, die sogenannte „Boosterimpfung“ erfolgt ist. Rechtlich ist die Boosterimpfung sofort gültig).
Ausnahmen gelten wie bisher für:
- Kinder bis zur Einschulung
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler (Schulbescheinigung oder Testnachweis)
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (entspr. Bescheinigung und Testnachweis)
- Sorge- oder Umgangsberechtigte als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung (3G)