Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Wilstermarsch

Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Wilstermarsch

25.04.2024 - 08:42:52
Aus gesundheitlichen Gründen haben sowohl der Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wilstermarsch wie auch sein Stellvertreter ihre Ämter niedergelegt. Somit sind neue Schiedspersonen zu wählen. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden berufen, um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und teilweise in Strafsachen durchzuführen. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für das Schiedsamt können sich Frauen und Männer bewerben, die Geduld haben, Menschen zuzuhören und Talent besitzen, Streit zu schlichten. Sie sollen nicht unter 30 Jahre alt sein, sollen im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Die Wahl zur Schiedsperson erfolgt für die Zeit von fünf Jahren durch den Amtsausschuss des Amtes Wilstermarsch. Anschließend muss die Wahl noch vom Amtsgericht Itzehoe bestätigt werden. Den gewählten Personen wird vom Amt Wilstermarsch die Möglichkeit gegeben, Fortbildungen zu besuchen, um sich mit dem notwendigen Fachwissen vertraut zu machen. Zum Schiedsamtsbezirk Wilstermarsch gehören die Gemeinden Aebtissinwisch, Beidenfleth, Brokdorf, Büttel, Dammfleth, Ecklak, Kudensee, Landrecht, Landscheide, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf, St. Margarethen, Stördorf und Wewelsfleth. Wer Interesse an dieser interessanten Tätigkeit hat, kann sich bis zum 15.05.2024 in vereinfachter Form beim Ordnungsamt des Amtes Wilstermarsch bewerben. Ansprechpartner ist dort Herr Franck, der auch persönlich oder telefonisch (04823/948210) für nähere Auskünfte zur Verfügung steht.
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